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Information für Ersthelfer
Eine der schwierigsten Aufgaben für die Ersthelfer (Rettungspersonal, Polizei)
ist es, den Eltern die Nachricht vom plötzlichen Tod ihres Kindes zu überbringen. Für den Ersthelfer ist es notwendig, die Bedürfnisse der überlebenden Familie zu erkennen und sich zu bemühen, sie weitestgehend zu erfüllen. Gleichzeitig sollte man dafür sorgen, dass der Unglücksort (Ort des Geschehens) abgesichert wird, bis die eigentlich zuständigen Stellen (Polizei, etc.) eintreffen.
Benachrichtigung
Informationen sollten nicht an die Medien weitergegeben werden, bevor die betroffene Familie benachrichtigt wird. Es sollte jeder Versuch unternommen werden, die Familie direkt und schnell zu informieren. Die Familie sollte jedoch niemals per Telefon vom Tod ihres Kindes erfahren. Am besten sollte die Benachrichtigung persönlich durch zwei qualifizierte Personen in Uniform erfolgen, die sich ausweisen können. Da Menschen auf die Todesnachricht sehr unterschiedlich und unerwartet reagieren können, sollte einer des Teams sorgfältig die Reaktion der Familie beobachten, während der andere das Gespräch führt.
Das Team sollte die Nachricht vom Tod des Kindes in einzelnen Schritten überbringen:
- Vergewissere dich über die Identität der Familienmitglieder
- Teile ihnen mit, dass sich ein Unfall/Notfall ereignet hat
- Erzähle ihnen, dass die Situation so ernst war, dass ein Todesfall eingetreten ist.
Das Team sollte den Namen des verstorbenen Kindes so oft es geht benutzen. Informiere die Familie direkt, ohne große Umschweife, in klarer Sprache, beantworte Fragen taktvoll und redlich und gib soviel Informationen als möglich, ohne die laufenden Ermittlungen zu gefährden. Sobald die Familienmitglieder benachrichtigt worden sind, sollten sie nicht allein gelassen werden. Das Team sollte die Eltern fragen, ob sie zu jemanden Kontakt aufnehmen möchten, der ihnen beistehen soll. Zusätzlich könnte ein Teammitglied Kontakt zu Nachbarn, zum Arbeitgeber oder zum Pfarrer/Priester aufnehmen, um wichtige Informationen zu erhalten, z.B. über medizinische oder andere Probleme, während der andere Team-Kollege sich um die Familie kümmert.
Falls es notwendig ist, dass ein Familienmitglied das tote Kind identifiziert, sollte das Team die Familie fahren oder einen Transport organisieren zum Krankenhaus bzw. Leichenschauhaus und zurück. Wenn die Familie das tote Kind noch einmal sehen möchte, so sollte ihr unbedingt der Zustand und das Erscheinungsbild (Aussehen) des Körpers des toten Kindes mitgeteilt werden.
Zu Hause
Wenn ein Kind zu Hause stirbt, ist sorgfältig darauf zu achten, dass die Familie und das tote Kind mit Würde behandelt werden. Die Ansprechpartner sollen solange dabei bleiben, bis die eigentlich zuständigen Stellen (Polizei, und wenn möglich das Kreisinterventionsteam) eintreffen und auf die Trauerreaktion der Familie geeignet reagieren. Diese Reaktionen können Leugnen, Hysterie oder Wut sein.
Im Krankenhaus
Wenn ein Kind ins Krankenhaus gebracht worden ist, so wird die Familie häufig in einem separaten Raum untergebracht, wo sie wartet und wartet und wartet. Die Familie wünscht jedoch Informationen und ist dankbar dafür, selbst wenn die schlimmsten Befürchtungen bestätigt werden. Obwohl die Ersthelfer in der Regel unter Zeitdruck stehen, um zu ihrer Dienststelle zurückzukehren, würde ein Kontakt zu den wartenden Familienmitgliedern deren Trauma verringern und ihnen helfen, die Nachricht vom Tod ihres Kindes zu akzeptieren. Falls die Teammitglieder jedoch keine Zeit haben, um sich um die Familie kümmern zu können, so sollten sie die Familie zu den zuständigen Verantwortlichen des Krankenhauses führen. Hinterlassen Sie auf jeden Fall Ihren Namen und Ihre Telefonnummer, so dass die Familie später anrufen kann, falls sie noch Fragen hat.
Unterstützung der Familie
Da die Verarbeitung der Trauer eine lange Zeit in Anspruch nimmt, manchmal Jahre, ist es für die Familie hilfreich zu wissen, dass Unterstützung möglich ist. Ersthelfer sollten sich vertraut machen mit den verschiedenen Hilfsangeboten in der Gemeinde.
Die Verwaisten Eltern sind eine nationale und regionale Selbsthilfeorganisation, die den leidtragenden Eltern Verständnis entgegenbringt und vielfältige Unterstützung (Teilnahme an Selbsthilfegruppen, Trauerseminare, Literaturhinweise, etc.) anbietet. Wie der Name bereits ausdrückt, sind „Ersthelfer“ gewöhnlich die ersten am Unglücksort und die ersten, die die Familienmitglieder vom Tod des Kindes benachrichtigen. Wenn die Ersthelfer zuverlässig, offen und mitfühlend sind, so tragen sie zu einer Verringerung des Schmerzes beim Trauerprozess der Familie bei.
Zunächst lesen Sie bitte dieses Blatt durch, auch wenn Sie es schon kennen. Die Fragen im ersten Teil sollen ihnen helfen und Sie auf die schwere Aufgabe einstimmen. Die praktischen Ratschläge im zweiten Teil sollen ihnen helfen, nichts zu vergessen, was wichtig werden könnte, soweit es vorhersehbar ist. Nehmen Sie sich fünf bis zehn Minuten Zeit, versuchen Sie sich zu entspannen und: Seien Sie ehrlich zu sich selbst!
Was werden Sie antreffen?
Entsetzte Hinterbliebene? Kinder darunter? Oder Eltern vielleicht, die durchdrehen bei der Nachricht? Sich schreiend am Boden wälzen, mit den Fäusten auf Sie losgehen oder ihnen stumm und hilflos schluchzend um den Hals fallen? Oder wird alles ganz anders sein: Völlige Gefasstheit, Gleichgültigkeit oder gar Erleichterung, vielleicht sogar Genugtuung über den Tod und Hass auf den/die Verstorbene/n?
Sie kennen die Geschichte zwischen den Toten und seinen Hinterbliebenen nicht, wissen nicht, ob die Ehe gut war, die Kinder o.k., wissen nichts von Liebe und Glück, nichts von Schuld und Schulden, Sie wissen nur, was die Hinterbliebenen noch nicht wissen: Ein Angehöriger ist gestorben oder verunglückt. Und Sie müssen auf alles gefasst sein.
Wie steht es mit ihnen selbst?
Werden Sie unsicher, wenn Sie ihre Gefühle nicht verbergen können? Wenn ihnen die Worte ausgehen und Sie einem aufgewühlten, wildfremden Menschen nur noch stumm die Hand drücken können? Oder werden Sie aggressiv, wenn wieder ein Kind, es könnte ihr eigenes sein, von einem rücksichtslosen Autofahrer überfahren wurde? Verachten Sie den Fixer mit dem „Goldenen Schuss“ auf dem Bahnhofsklo? Und was halten Sie von dem Mann, der sich in seiner Alterseinsamkeit am Fensterkreuz erhängt hat? Denken Sie hin und wieder über den Tod nach, der Ihnen in ihrem Beruf, sei es auf der Straße, sei es bei einem Verbrechen, so häufig begegnet? Oder versuchen Sie einen Bogen um den Tod zu schlagen? Doch so etwas lässt sich eigentlich nicht immer durchhalten. So etwas macht einen bei solcher Aufgabe doch nur verkrampft, korrekt oder völlig hilflos. Egal wie die Angehörigen reagieren werden, sie erwarten von ihnen fast immer möglichst viel Einfühlungsvermögen. Wenn Sie verkrampft sind, geht das nicht. Sie sollten bereit sein, offenen Herzens und mit verletzbarer Seele für die Angehörigen da zu sein, so wie diese es für ihre Seelen brauchen. Das können Sie nur, wenn Sie selbst keine unüberwindbare Angst, aber auch keine Hornhaut auf der Seele haben. Doch das hängt wohl zusammen.
Routine für solche Aufgaben kann und darf es nicht geben. Ihre Unsicherheit ist im Gegenteil auch wertvoll: Ihre Unsicherheit macht Sie menschlich – und selbst wenn ihnen einmal die Augen feucht werden sollten oder plötzlich ein hemmungslos weinender Mensch in Ihren Armen liegt und Sie ihm nur noch hilflos das Haar streicheln können, Sie brauchen sich dessen nicht zu schämen, auch nicht vor ihren Kollegen. Es kommt in diesem Moment nur darauf an, dass Ihr Gegenüber Ihr Verständnis spürt. Seien Sie also ganz da für den Hinterbliebenen und ertragen Sie seine Nähe – um so eher wird er dann auch für Ihre vielleicht nötigen Fragen da sein und sich dabei etwas normalisieren.
Grundsätze
Haben Sie in Ruhe bis hierher die Fragen gelesen? Wenn nein, dann sollten Sie das zuerst tun. Denn die folgenden Ratschläge sind keine Gebrauchsanweisung für den Umgang mit Hinterbliebenen. Die Ratschläge sind nur ein paar Hilfshinweise, sozusagen ihr „Notfallkoffer“. Ob Sie ihn richtig anwenden, hängt unmittelbar mit Ihrer Persönlichkeit und Ihrer Geistesgegenwart zusammen und Sie erwerben sie nicht durch Handlungsrezepte.
Vorbereitungen
- Auch wenn es zunächst viel einfacher erscheint: Geben Sie solche Nachrichten nie telefonisch durch. Sie lösen im Erleben des anderen eine Extremsituation aus. Das Telefongespräch mag er noch überstehen, aber wenn er danach zusammenklappt und ohne Hilfe ist, dann haben Sie die Folgen des Anrufs zu verantworten.
- Wenn ein Polizeibeamter noch nie eine Todesnachricht überbrachte hat, sollte er keinesfalls allein eine solche Aufgabe übernehmen . Aber der junge und unerfahrene Kollege sollte mitgenommen werden, damit er eine solche Situation kennenlernt bevor er sie selbstverantwortlich bewältigen muss.
- Soweit es ihnen ohne zuviel Aufwand möglich ist, machen Sie sich vorher sachkundig: Der Tote oder Schwerverletzte muss einwandfrei identifiziert sein, notfalls nachfragen. Wie ist der Unfallhergang (ohne dass Sie ihn dann ausführlich in seiner Schrecklichkeit erzählen sollen)? Wo befindet sich der Tote? Wer wird weitere Auskunft geben können (Arzt, Krankenhaus)? Wenn Sie sich sachkundig gemacht haben, können Sie nach dem ersten Schock ein kompetenter Gesprächspartner sein. Manchmal, besonders in kleinen Ortschaften, lassen sich auch weitere Auskünfte einholen: Wer gehört zur Familie? Sind momentane Schwierigkeiten und Krankheiten bekannt? Sie können sich dann innerlich auf die Begegnung einstellen. Fragen Sie aber keine Nachbarn, das könnte Probleme geben.
- Sie müssen mindestens 30 Minuten Aufenthaltszeit in der Wohnung einkalkulieren – es kann aber auch deutlich länger dauern.
- Gehen Sie möglichst nicht allein. Wenn Sie jemanden mitnehmen, der kein Kollege ist (z.B. einen Pfarrer, Arzt, Verwandten), sollten Sie ihn kennen und vorher ihre Funktionsaufteilung besprechen. (Sie übernehmen die Nachricht, Ihr Partner die Nachbetreuung.)
- Nehmen Sie unbedingt ein Funkgerät mit, aber lassen Sie es zunächst ausgeschaltet. Mit dem Funkgerät können Sie Hilfe herbeirufen lassen (Arzt, Pfarrer, Angehörige). Vielleicht informieren Sie aber auch schon vorher vorsichtshalber die Rettungsleitstelle, damit notfalls schnell ärztliche Hilfe geschickt werden kann.
Verhalten vor Ort
- Manche Menschen lächeln unbewusst – aus Unsicherheit oder um Aggressionen ihres Gegenüber abzuwehren. Das wird ihnen nicht unterlaufen, wenn Sie sich das bewusst machen.
- Sind Sie auch wirklich an der richtigen Adresse? Gibt es im Haus mehrere Bewohner mit demselben Namen? Fragen Sie vorsichtshalber nach: Sind Sie die Frau von ... der Vater von ...? Doch zunächst stellen Sie sich kurz vor und nennen ihre Dienststelle.
- Die Nachricht soll erst nach Betreten der Wohnung gesagt werden, sonst könnte hinter der verschlossenen Tür möglicherweise ein medizinischer Notfall eintreten. Wenn man Sie nicht einlassen will, ist der Satz: Ich muss ihnen eine schlimme Nachricht bringen ... meist der richtige Türöffner. Er eignet sich auch als Überleitung zur eigentlichen Nachricht. Und wenn Sie dann noch stehen sollten: Können wir uns nicht hinsetzen?, denn es wird besser sein, wenn der Hinterbliebene die Nachricht sitzend erfährt, für den Fall, dass er umkippt.
- Anwesende Unbeteiligte und Kinder sollten anfangs möglichst nicht zugegen sein (Nebenzimmer).
- Legen Sie persönliche Gegenstände des Toten, besonders wenn Sie blutverschmiert sind, nur dann vor, wenn es aus Ermittlungsgründen unaufschiebbar ist. Solche Erinnerungsgegenstände können schockverstärkend wirken.
- Inzwischen ist der/die Hinterbliebene auf das Schlimmste gefasst: Sagen Sie jetzt ihre Nachricht ohne Umschweife und ohne falsche Hoffnungen zu lassen. Ihr Mann hatte vor zwei Stunden einen Verkehrsunfall und starb noch an der Unfallstelle.
- Jetzt lassen Sie dem Hinterbliebenen Zeit für seine Reaktion. Alles ist möglich. Seien Sie offen und verständnisvoll – Mitleids- und Beileidsfloskeln werden in der Regel nicht erwartet, sondern nur ihr Verständnis und ihre momentane Anteilnahme als Zeuge dieses schrecklichen Augenblicks.
- Bei stark emotionaler Reaktion – Zeit lassen
- Fällt man Ihnen um den Hals, geht man Sie tätlich an – in den Arm nehmen!
- Bleibt die Emotion aus, wirkt der Hinterbliebene starr und verschlossen – Achtung: Es kann sich ein Kollaps anbahnen. Er kann sie auch möglichst schnell aus der Wohnung haben wollen – Suizidgefahr!
- Suizidgefahr auch, wenn der Hinterbliebene irgendwelche Schuldgefühle äußert!
- Bei körperlichem Zusammenbruch oder Hysterieanfällen – den Arzt rufen!
- Ist der Angehörige offensichtlich erleichtert über den Tod – Achtung: nicht moralisch verurteilen, sondern auch in diesem Fall behutsam verstehend nachfragen!
- In der Regel gilt: Wenn der erste Schock vorüber ist, fragen Sie nach dem Verstorbenen, interessieren Sie sich dafür, was er für ein Mensch war, was er seinen Hinterbliebenen bedeutet hat. Sie bekunden damit mehr Anteilnahme als durch ein „herzliches Beileid“. Achtung: Diese Fragen dürfen keinen Verhörcharakter haben und sollen zu nichts weiter dienen, als dem Angehörigen zu zeigen, dass jemand bemüht ist, auf seine schreckliche Lage einzugehen. Anknüpfungsbeispiele: Das muss ein fürchterlicher Verlust für Sie sein ... Sie haben ihn/sie sehr geliebt!? ... Er/Sie hat Ihnen viel bedeutet ... Sie hatten ein gutes Verhältnis zueinander ... Erzählen Sie doch etwas über sie/ihn ...
- Leiten Sie dann über auf anstehende Probleme, bringen Sie aber keine Lösungen, das ist nicht Ihre Aufgabe. Wie wird es nun weitergehen? Haben Sie jemanden, der Ihnen zur Seite steht? Lassen Sie dem Hinterbliebenen Zeit, seine Antwort zu finden! Kann ich etwas für Sie tun? Soll ich jemanden von Ihren Verwandten oder Freunden anrufen? Oder haben Sie in der Nachbarschaft jemanden, der nach Ihnen schauen soll?
- Verhindern Sie, dass einer der Hinterbliebenen sich ans Steuer setzt, um sofort zum
- Krankenhaus oder Unfallort zu fahren. Die Fahrtüchtigkeit kann nachhaltig beeinträchtigt sein.
- Sie sollten in der Regel nicht gehen, ohne eine zuverlässige Person in der Wohnung zu hinterlassen: Ihr Kollege, mit dem Sie gekommen sind ein Arzt ein Pfarrer ein emotional nicht so stark betroffener Verwandter oder Freund oder ein Nachbar. Soweit möglich: Fragen Sie den Hinterbliebenen, wen Sie herbeirufen sollen („ungeübte“ Hilfspersonen müssen diskret auf mögliche Krisen hingewiesen werden).
- Hinterlassen Sie ihre Visitenkarte und eine Kontaktadresse, über die der Hinterbliebene weitere Einzelheiten erfahren kann.
Nachbereitung
- Verdrängen Sie Ihre Erlebnisse nicht! Gehen noch einmal alles in Gedanken durch:
- Ist der/die Hinterbliebene auch wirklich unter helfender Kontrolle und eine Kurzschlussreaktion weitgehend ausgeschlossen?
- Wie fühlen Sie sich? Erleichtert, verunsichert, gekränkt, aufgewühlt, verärgert oder...
- Sprechen Sie die Situation und auch Ihre Gefühle möglichst mit Ihrem Kollegen durch. Fragen Sie ihn, wie er es erlebt hat, wie er sich fühlt.
- Wenn Sie sehr geschlaucht sind, dann gilt such hier wie in anderen belastenden Situationen: Stressabbau durch körperliche Betätigung!
- Wenn Sie Ihren anderen Kollegen Bericht erstatten, seien Sie menschlich: Geben Sie keinen Sensationsbericht. Erzählen Sie nur dann ausführlicher, wenn Sie auch über Ihre Reaktion und Ihre Gefühle sprechen können. Wenn Sie Kollegen haben, mit denen Sie auch solche Gespräche führen können, dann sind Sie in einem guten Kollegenkreis.
- Überlassen Sie ein Nachgespräch mit den Angehörigen keinem Kollegen. Gehen Sie selbst, Ihnen bringt man Vertrauen entgegen, weil Sie dem Hinterbliebenen durch die gemeinsam durchstandene Extremsituation verbunden sind.
- Wenn es geht, fragen Sie im Nachgespräch, ob Sie etwas falsch gemacht haben, etwa in der Art: Ich fühle mich immer fürchterlich unwohl, wenn ich jemandem mit einer solchen Nachricht wehtun muss ... Sie beweisen damit ein weiteres Mal Ihr Verständnis und Ihre Solidarität und bekommen vielleicht tatsächlich eine brauchbare Rückmeldung für Ihr Verhalten.
Nun haben Sie Ihre Gedanken gesammelt und sich auf Ihre Aufgabe gut eingestimmt. Jetzt sollten Sie die nötigen Vorbereitungen treffen. Und dann machen Sie sich mit ihrem Kollegen auf den Weg!
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